AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen -
FACT IS FACT e.U.
1. Grundlagen
Die vom Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie der Wirtschaftskammer Österreich formulierten "Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmensberatung, Juni 2021" () sind integraler Bestandteil dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen - FACT IS FACT e.U." - im Folgenden wird nur die Bezeichnung FACT IS FACT verwendet - mit folgenden Ergänzungen und Änderungen.
2. Änderung zu 5.3 Berichterstattung / Berichtspflicht
FACT IS FACT ist bei der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung, wird jedoch erforderliche projektbezogene und aufgabenspezifische Vorgaben beachten. FACT IS FACT ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
FACT IS FACT ist weder in die Betriebsorganisation des/der Auftraggeber:in noch dessen/ihrer Endkunden einzugliedern. Der/die Auftraggeber:in wird seine/ihre betreffenden Endkunden entsprechend unterrichten.
3. Änderung zu 6.1 Schutz des geistigen Eigentums
Die Urheberrechte an den von FACT IS FACT und ihren Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Dokumentationen (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei FACT IS FACT. Sie dürfen vom/von der Auftraggeber:in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Dienstleistungsvertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/die Auftraggeber:in ist insofern nicht berechtigt, die Dokumentation (die Dokumentationen) ohne ausdrückliche Zustimmung von FACT IS FACT zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung der Dokumentationen eine Haftung von FACT IS FACT – insbesondere etwa für die Richtigkeit der Dokumentationen – gegenüber Dritten.
4. Änderung zu 8.4 Haftung / Schadenersatz
Sofern FACT IS FACT die Dienstleistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt FACT IS FACT diese Ansprüche an den/die Auftraggeber:in ab. Der/die Auftraggeber:in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
5. Änderung zu 9.2 Geheimhaltung / Datenschutz
Weiters verpflichtet sich FACT IS FACT, über den gesamten Inhalt der Dokumentation (der Dokumentationen) sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung der Dokumentation (der Dokumentationen) zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient:innen des/der Auftraggebers:in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
6. Änderung zu 10.1 Honorar
Nach Vollendung der vereinbarten Dienstleistung erhält FACT IS FACT ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen FACT IS FACT und dem/der Auftraggeber:in. FACT IS FACT ist berechtigt, im Falle einer mehrmonatigen Leistungsdauer jeweils pro Monat anteilsmäßige Zwischenabrechnungen zu legen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch FACT IS FACT prompt und ohne Abzug fällig. Im Falle des Verzuges gelten die gesetzlichen Verzugszinsen () als vereinbart.
7. Änderung zu 10.3 Honorar
Für Leistungen außerhalb des Unternehmensorts von FACT IS FACT (Graz) werden dem/der Auftraggeber:in folgende Reise- bzw. Aufenthaltskosten verrechnet:
Anfallende Barauslagen, Spesen, etc. sind gegen Rechnungslegung von FACT IS FACT vom/von der Auftraggeber:in zusätzlich zu ersetzen.
8. Änderung zu 10.4 Honorar
Unterbleibt die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch FACT IS FACT, so behält FACT IS FACT den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für die gesamte vereinbarte Leistung zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die FACT IS FACT bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
9. Ergänzung zu 10. Honorar
Storniert der/die Auftraggeber:in einen bereits an FACT IS FACT erteilten Auftrag, gelten folgende Stornopauschalen als vereinbart:
Jene Kosten, die FACT IS FACT im Zeitraum zwischen der Beauftragung und dem Storno bereits entstanden sind, sind vom/von der Auftraggeber:in in jedem Fall zu 100% zu ersetzen.
10. Ergänzung zu 12. Dauer des Vertrages
Die mit diesem Vertrag verbundene Verpflichtung zur Leistungserfüllung - insbesondere die Einhaltung vorgeschlagener Termine - entsteht erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch FACT IS FACT.
11. Änderung zu 13.3 Schlussbestimmungen
Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist Graz. Für Streitigkeiten ist das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz zuständig.
12. Ergänzung zu 13. Schlussbestimmungen
Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediator:innen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren:innen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
13. Ergänzung zu 13. Schlussbestimmungen
Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater:innen, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
14. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
FACT IS FACT behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen oder um Änderungen von FACT IS FACTs Leistungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen umzusetzen. Stand 01. Dezember 2023.